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Achtung - Neue Förderungen von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Folgende Maßnahmen können mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden.

Die Förderung beträgt € 60 je angefangenem m² Brutto-kollektorfläche mindestens jedoch € 412,50 je Anlage Erstinstallation von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

Die Förderung beträgt € 105 je angefangenem m² Brutto-kollektorfläche.

Sichern sie sich jetzt mindestens € 1.500,- BAFA Förderung bei Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (auch Kombinationskessel).

Bei Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt die Förderung € 750,- je Anlage.

Bei der Errichtung von Scheitholzvergaserkesseln beträgt die Förderung € 1.125 je Anlage  

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Der Finanzierungsantrag muss vor dem Kauf der Heizungsanlage gestellt werden. Eine nachträgliche Finanzierungsvereinbarung ist nicht möglich.
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